Rechtsprechung
   BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,855
BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03 (https://dejure.org/2005,855)
BVerfG, Entscheidung vom 24.08.2005 - 1 BvR 309/03 (https://dejure.org/2005,855)
BVerfG, Entscheidung vom 24. August 2005 - 1 BvR 309/03 (https://dejure.org/2005,855)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,855) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung von BAföG nach Fachrichtungswechsel

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung von BAföG nach Fachrichtungswechsel

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Einstellung von BAföG-Zahlungen nach Studienplatzwechsel

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    BAföG ist auch nach Fachrichtungswechsel zu gewähren

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.9.2005)

    BaföG-Zahlung zu // Student hatte von Zahn- auf Humanmedizin gewechselt

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 136
  • NJW 2006, 984 (Ls.)
  • NVwZ 2005, 1416
  • FamRZ 2005, 1895
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 26.09.2002 - 5 C 15.01

    Anrechnung von Studienleistungen bei Fachrichtungswechsel aus wichtigem Grund;

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn O ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Winfried Förster, Wörthstraße 58, 46045 Oberhausen - gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 2002 - BVerwG 5 C 15.01 - hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier und die Richter Steiner, Gaier gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a und § 93 c BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 24. August 2005 einstimmig beschlossen:.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 2002 - BVerwG 5 C 15.01 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Daraufhin hob das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil auf und wies die Berufung des Beschwerdeführers zurück (BVerwGE 117, 86).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2000 - 16 A 2971/00

    "BAföG" trotz späten Fachrichtungswechsels

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03
    Das Oberverwaltungsgericht verpflichtete durch Urteil vom 24. Oktober 2000 (DVBl 2001, S. 582) das Förderungsamt, Leistungen von Oktober 1998 bis September 1999 zu gewähren.

    Nach der Feststellung des Berufungsgerichts hat sich sein Neigungswandel bereits im ersten Fachsemester vollzogen (vgl. OVG NRW, DVBl 2001, S. 582 [583]).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92

    Elternunabhängige Ausbildungsförderung

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03
    Aber auch hier muss die von ihm getroffene Regelung durch hinreichend gewichtige Gründe gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 99, 165, 177 f., [179]).
  • BVerfG, 14.12.1999 - 1 BvR 1327/98

    Versäumnisurteil

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03
    Dies gilt auch für die Möglichkeiten und Grenzen einer verfassungskonformen Auslegung (vgl. BVerfGE 98, 1 [15 ff.]; - 100, 1 [44 ff.]; - 101, 312 [329]).
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvL 16/90

    Beamtinnenrente

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03
    Dies gilt auch für die Möglichkeiten und Grenzen einer verfassungskonformen Auslegung (vgl. BVerfGE 98, 1 [15 ff.]; - 100, 1 [44 ff.]; - 101, 312 [329]).
  • BVerfG, 03.07.1985 - 1 BvR 1428/82

    Wichtiger Grund für Fachrichtungswechsel eines Studenten nach dem zweiten

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen bereits geklärt (vgl. BVerfGE 70, 230 [239 f.]); 96, 330 [339 ff.]; - 99, 165 [177 ff.]; - 100, 195 [205]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03
    Jedoch kann das Bundesverfassungsgericht bei einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts durch die Gerichte eingreifen, die dann gegeben ist, wenn Grundrechte nicht beachtet oder nicht richtig angewendet werden (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; - 100, 214 [222]).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03
    Dies gilt auch für die Möglichkeiten und Grenzen einer verfassungskonformen Auslegung (vgl. BVerfGE 98, 1 [15 ff.]; - 100, 1 [44 ff.]; - 101, 312 [329]).
  • BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 123/93

    Gewerkschaftsausschluß

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03
    Jedoch kann das Bundesverfassungsgericht bei einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts durch die Gerichte eingreifen, die dann gegeben ist, wenn Grundrechte nicht beachtet oder nicht richtig angewendet werden (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]; - 100, 214 [222]).
  • BVerwG, 13.06.1989 - 5 B 31.89

    Anlass für einen Fachrichtungswechsel aus einem Parkstudium in das Wunschstudium

    Auszug aus BVerfG, 24.08.2005 - 1 BvR 309/03
    Nach der Rechtsprechung waren hierbei grundsätzlich alle Semester abzuziehen, die auf die andere Ausbildung angerechnet werden konnten und deren Dauer verkürzten (vgl. BVerwG, FamRZ 1990, S. 327 [328]).
  • BVerwG, 22.06.1989 - 5 C 42.88

    Hochschule - Zulassungsbeschränkung - Parkstudium - Fachrichtungswechsel -

  • BVerwG, 12.02.1976 - V C 86.74

    Leistung einer Ausbildungsförderung für eine "andere" Ausbildung bei Wechsel der

  • BVerfG, 14.10.1997 - 1 BvL 5/89

    Wohngeld bei Begleitstudium

  • BVerwG, 28.11.1985 - 5 C 64.82

    Voraussetzungen für die Förderungsfähigkeit eines Fachrichtungswechsels aus einem

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2018 - 4 LB 408/17

    Ausbildungsförderung bei einem Fachrichtungswechsel in einem

    Die von der Beklagten vorgenommene nach Fächern getrennte Berechnungsweise werde den Forderungen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 24. August 2005 (- 1 BvR 309/03 -) dargelegt habe, nicht gerecht, weil sie, die Klägerin, bei der Berechnung der Beklagten schlechter gestellt werde als ein Studierender, der ohne Anrechnung von Studienleistungen nach dem 2. Fachsemester wechseln würde.

    Die erweiternde Auslegung des § 7 Abs. 3 Satz 5 BAföG sei auch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten, um den vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 24. August 2005 (- 1 BvR 309/03 -) aufgestellten Grundsätzen gerecht zu werden.

    "Die Neuregelung übernimmt die verfassungskonforme Auslegung, die schon die bisherige Bestimmung des förderungsrechtlich unschädlichen Zeitpunkts eines Fachrichtungswechsels durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 309/03) erfahren hat.

    Daraus geht hervor, dass es Ziel des Gesetzgebers gewesen ist, den Wortlaut des § 7 Abs. 3 BAföG der verfassungskonformen Auslegung der Norm anzupassen, die in dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. August 2005 (- 1 BvR 309/03 -, NVwZ 2005, 1416) zu § 7 Abs. 3 Satz 1 Hs. 2 BAföG in der Fassung des 18. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 17. Juli 1996 für geboten erachtet worden ist.

    Vielmehr muss jede Sachlage, die zu einer Verkürzung der Förderungshöchstdauer führt, im Rahmen des § 7 Abs. 3 BAföG Berücksichtigung finden, um, wie vom Gesetzgeber des 22. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes beabsichtigt, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. August 2005 (- 1 BvR 309/03 -, NVwZ 2005, 1416) umzusetzen.

  • BVerwG, 06.02.2020 - 5 C 10.18

    Voraussetzungen für BAföG-Leistungen bei Fachrichtungswechsel nach dem 4.

    Die Einfügung des Satzes 5 soll danach die verfassungskonforme Auslegung, die § 7 Abs. 3 Satz 1 BAföG durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. August 2005 - 1 BvR 309/03 - (BVerfGK 6, 136) erfahren hat, klarstellend in das Gesetz übernehmen (BT-Drs. 16/5172 S. 18).

    Demgegenüber wurden Studierende, die unter Einhaltung der zeitlichen Grenze die Fachrichtung aus einem wichtigen Grund wechselten, gefördert, obgleich sie sich mangels anrechenbarer Leistungen in dem neuen Studium in das erste Fachsemester einzuschreiben hatten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. August 2005 - 1 BvR 309/03 - BVerfGK 6, 136 Rn. 31).

  • OVG Sachsen, 06.11.2008 - 1 B 188/07

    Ausbildungsförderung; Diplomstudiengang; Masterstudiengang; Fachrichtungswechsel;

    Allerdings ist auch eine (teilweise) Anrechnung von Studienzeiten bei der Berechnung des Zeitpunktes des Fachrichtungswechsels zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 24.8.2005, FamRZ 2005, 1895).

    Dies gilt insbesondere, wenn die nach § 7 Abs. 3 Satz 4 BAföG maßgebliche Zeitschwelle nicht überschritten wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 24.8.2005, a. a. O.).

    Diese verfassungskonforme Auslegung von § 7 Abs. 3 BAföG ist mit dem Sinn und Zweck der zeitlichen Begrenzung des Fachrichtungswechsels vereinbar, da der Fachrichtungswechsel hier gerade nicht zu Mehrkosten für den Steuerzahler führt (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 24.8.2005, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 16.05.2007 - 7 B 06.2642

    Rundfunkgebührenrecht: Rundfunkgebührenbefreiung // Befreiung wegen geringen

    Ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt erst vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe abweichend behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen objektiv keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (BVerfG vom 24.8.2005 FamRZ 2005, 1895/1897; VerfGH vom 8.11.2002 VerfGH 55, 143/155 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 5.10

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Bruttobetrachtung Maßnahmedauer

    Aber auch hier muss die von ihm getroffene Regelung durch hinreichend gewichtige Gründe gerechtfertigt sein (s. BVerfG, Beschlüsse vom 10. November 1998 - 1 BvL 50/92 - BVerfGE 99, 165 und vom 24. August 2005 - 1 BvR 309/03 - BVerfGK 6, 136).
  • LAG Düsseldorf, 17.05.2006 - 12 Sa 175/06

    Verteilung der Arbeitszeitverringerung auf Arbeits- und Freizeitphasen?

    Eine Grenze ist dann erreicht, wenn durch Bildung einer rechtlich begünstigten Gruppe andere Personen von der Begünstigung ausgeschlossen werden und sich für diese Ungleichbehandlung kein in angemessenem Verhältnis zu dem Grad der Ungleichbehandlung stehender Rechtfertigungsgrund finden lässt (BVerfG vom 24.08.2005, FamRZ 2005, 1895).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 12 LC 87/06

    Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht; Personenkreis i. S. d.

    [s. zu Vorstehendem insbesondere: BVerfG, Beschl. v. 24.08.2005 - 1 BvR 309/03 -, FamRZ 2005, 1895; ferner BVerfG, 2. Senat, Beschluss v. 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 -, BVerfGE 103, 310, jeweils m. w. N.].
  • VG Augsburg, 22.09.2015 - Au 3 K 15.1008

    Fachrichtungswechsel; unabweisbarer Grund (verneint)

    Die Vorschrift ist durch das 22. BAföG-Änderungsgesetz (vom 23.12.2007, BGBl. I S. 2354) dem § 7 Abs. 3 BAföG angefügt worden; mit dieser Ergänzung wurde in den Gesetzestext nur das übernommen, was ohnehin aufgrund verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift geltendes Recht war (siehe dazu BVerfG (Kammer), B.v. 24.8.2005 - 1 BvR 309/03 - FamRZ 2005, 1895).

    Wenn § 7 Abs. 3 BAföG die Leistung von Ausbildungsförderung für eine andere Ausbildung davon abhängig macht, dass die bisherige Ausbildung aus wichtigem Grund bzw. unabweisbarem Grund nicht fortgesetzt wird, dann verletzt dies vorliegend nicht den allgemeinen Gleichheitssatz (vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 24.8.2005 - 1 BvR 309/03 - FamRZ 2005, 1895 zur verfassungskonformen Auslegung vor Ergänzung von § 7 Abs. 3 Satz 5 BAföG).

  • BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 24.10

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Förderungsfähigkeit einer Fortbildungsmaßnahme;

    Aber auch hier muss die von ihm getroffene Regelung durch hinreichend gewichtige Gründe gerechtfertigt sein (s. BVerfG, Beschlüsse vom 10. November 1998 - 1 BvL 50/92 - BVerfGE 99, 165 und vom 24. August 2005 - 1 BvR 309/03 - BVerfGK 6, 136).
  • VG Stuttgart, 25.06.2008 - 11 K 4031/07

    Aufstiegsausbildungsförderung; Höchstdauer der Maßnahme; Ausgestaltung durch den

    33 Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 3. Kammer - vom 24.08.2005 (1 BvR 309/03, FamRZ 2005, 1895 = NVwZ 2005, 1416) ist allerdings geklärt, dass im Recht der Ausbildungsförderung eine Vorschrift, die den vollständigen Ausschluss von Förderung zur Folge hat, grundsätzlich nur in einer Art. 3 Abs. 1 GG entsprechenden Weise ausgelegt werden darf.

    Entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.08.2005 (a.a.O.) muss in einem solchen Fall, um nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG in Widerspruch zu geraten, eine Vorschrift, die eine solche individuelle Besonderheit ausnahmsweise rechtfertigt und für förderungsunschädlich erklärt (im damals zu entscheidenden Fall § 7 Abs. 3 BAföG, hier: § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AFBG) so ausgelegt werden, dass ein Förderungsanspruch noch möglich bleibt und nicht gänzlich ausgeschlossen wird.

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2016 - 4 LB 179/14

    Grundanspruch; Hochschulzugangsberechtigung; weitere Ausbildung; Zugangsprüfung;

  • VG Stuttgart, 14.01.2015 - 11 K 3677/14

    Ausbildungsförderung; typische Merkmale des Zweiten Bildungswegs

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.08.2017 - 7 A 11203/16

    Ausbildungsförderung für ein Medizinstudiums als Zweitausbildung; vorherige

  • VG Ansbach, 26.07.2012 - AN 2 K 12.00454

    Wechsel vom Studium mit dem Ziel Lehramt an beruflichen Schulen zum Studium

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 7.10

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Bruttobetrachtung Maßnahmedauer

  • OVG Sachsen, 14.09.2017 - 1 A 388/16

    Ausbildungsförderung; zweiter Bildungsweg; dritte Ausbildung

  • VGH Bayern, 13.03.2012 - 12 CE 11.2829

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

  • OVG Sachsen, 29.11.2006 - 5 B 798/04

    Ausbildungsförderung, Fachrichtungswechsel, Rückstufung, Zurückstufung, wichtiger

  • VG Sigmaringen, 22.10.2008 - 1 K 1225/08

    Ausbildungsförderungsrecht - Vorausleistung nach Bewilligungszeitraum - keine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2014 - 12 A 2001/12

    Abgrenzung des Fachrichtungswechsels von der bloßen Schwerpunktverlagerung eines

  • VGH Bayern, 23.07.2012 - 12 ZB 11.999

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2009 - 6 S 22.08

    Förderungsfähigkeit eines inländischen Masterstudiengangs ohne vorherigen

  • VGH Bayern, 16.06.2011 - 12 BV 10.2187

    BAföG; Lehramt Gymnasium; Fachrichtungswechsel

  • VG Bayreuth, 04.11.2011 - B 3 E 11.611

    Fachrichtungswechsel nach dem vierten Semester; Anwendbarkeit des § 7 Abs. 3 Satz

  • VGH Bayern, 27.07.2009 - 12 B 06.847

    Ausbildungsförderungsrecht; berufsqualifizierender Abschluss;

  • VG Düsseldorf, 21.05.2007 - 27 K 2350/06

    Anspruch eines Empfängers von ALG II auf Befreiung von der

  • VG Düsseldorf, 27.05.2008 - 27 K 4267/07

    Rundfunkgebühr Befreiung Härte Zuschlag Abzweigung Unterhalt Unterhaltspflicht

  • VG Aachen, 12.11.2007 - 5 K 1567/05

    Anspruch auf Bewilligung von Leistungen nach dem

  • VG Göttingen, 21.02.2007 - 2 B 15/07

    Anrechnung; Anrechnungsmöglichkeit; Armenien; armenische Staatsangehörige;

  • VG Göttingen, 11.02.2010 - 2 A 35/09

    Anrechnung; Ausbildungsförderung; Fachrichtungswechsel; Fachsemester;

  • VG Minden, 13.02.2008 - 6 K 1433/07
  • VG Ansbach, 22.12.2011 - AN 2 K 10.02515

    (Keine) fachliche Weiterführung der Ausbildung zur staatlich geprüften

  • VG Ansbach, 05.07.2010 - AN 2 K 09.02155

    Förderschädlichkeit des Austausches eines Hauptfaches im Lehramtsstudium (erst)

  • VG München, 17.04.2009 - M 6b K 08.5144

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht